Chinin in Getränken
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Was ist Chinin?
Chinin ist ein weißes, wasserunlösliches, kristallines Pulver mit einem sehr bitterem Geschmack und der Summenformel C20H24N2O2. Chinin gehört zu einer Gruppe von Alkaloiden, die in der Rinde des Chinarindenbaumes (Chinchona pubescens) vorkommen. Die Heimat des Chinarindenbaumes ist der Hochwald (1500-2700 m. ü. M.) in den Cordilleren in Südamerika. Der Name "Chinin" soll von der Gräfin Chinchón, der Gemahlin des damaligen spanischen Vizekönigs von Peru herrühren, die durch Chinarinde von der Malaria geheilt wurde. Durch ihren Leibarzt kam die Rinde 1639 nach Spanien. Die Isolierung des Chinins aus der Chinarinde im Jahre 1820 geht auf die französischen Apotheker Pelletier und Caventou zurück. Die erste fabrikmäßige Extraktion der Chinarinde zur Gewinnung reinen Chinins gelang 1824 dem deutschen Apotheker F. Koch in Oppenheim.
Verwendung im medizinischen Bereich
Seit 1820 wird Chinin als Reinsubstanz gegen Malaria und Fieberanfälle
eingesetzt. Es wurde durch synthetische Malariamittel stark zurückgedrängt.
Durch das Auftreten resistenter Erregerstämme Mitte des letzten Jahrhunderts
gewann Chinin aber wieder an Bedeutung.
Weiterhin dient es als Muskelrelaxans (Medikament zur Erschlaffung der
Skelettmuskulatur) zur Behandlung von nächtlichen Wadenkrämpfen und hat zudem
noch schmerzstillende Eigenschaften.
Als Kontraindikation (Gegenanzeigen) werden bei chininhaltigen Medikamenten in
der Roten Liste genannt:
- Schwangerschaft (wehenfördernde Wirkung und in hohen Dosen Schädigung des Embryos)
- Tinnitus
- Vorschädigung des Sehnervs
- Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel
- Myasthenia gravis (Muskelschwäche)
- Als Anwendungsbeschränkung wird empfohlen, Chinin bei Herzrhythmusstörungen vorsichtig zu dosieren.
Verwendung in Lebensmitteln
Chinin wird heutzutage wegen seines stark bitteren Geschmacks als
Aromakomponente einigen alkoholfreien Erfrischungsgetränken wie Tonic Water
und den fruchtsafthaltigen Limonaden Bitter-Orange und Bitter-Lemon zugesetzt.
Des Weiteren findet es in Bitterspirituosen Verwendung. Zu Kolonialzeiten
spielten solche Getränke eine viel wichtigere Rolle. Die Entwicklung von
Indian Tonic Water stellte eine geniale Idee die zur Malariaprophylaxe
notwendige aber lästige Chinintablette in Form von Limonade aufzunehmen. Die
in den Malariagebieten stationierten Kolonialoffiziere des Britisch Empire
nahmen das Getränk begeistert an und verhalfen damit zum weltweiten Siegeszug
dieses Getränks.
Entsprechend der deutschen Aromaverordnung darf Chinin nur Spirituosen und
alkoholfreien Erfrischungsgetränken zugesetzt werden. Der Zusatz zu allen
anderen Lebensmitteln und Getränken - mit Ausnahme einiger aromatisierter
weinhaltiger Getränke - ist nicht zulässig. Für alkoholfreie
Erfrischungsgetränke und Spirituosen dürfen Chinin und seine Salze
Chininhydrochlorid und Chininsulfat nur bis zu bestimmten in der
Aromenverordnung festgelegten Höchstmengen im verzehrsfertigen Lebensmittel
enthalten sein:
- Spirituosen (maximal 300 mg/l) und
- alkoholfreie Erfrischungsgetränke (maximal 85 mg/l).
Zusätzlich ist es nach § 13 a der Weinverordnung erlaubt, aromatisierten weinhaltigen Getränken, aromatisierten weinhaltigen Cocktails und bei aromatisierten Wein bis zu 300 mg/l Chinin zuzusetzen.
In welchen Mengen ist Chinin in alkoholfreien Erfrischungsgetränken enthalten?
Von den drei Lebensmittelgruppen, den alkoholfreien Erfrischungsgetränken,
den Spirituosen und aromatisierten weinhaltigen Getränken, denen Chinin und
dessen Salze zugesetzt werden dürfen, sind es die Erfrischungsgetränke, die
den größten Marktanteil aufweisen, wobei es sich lediglich um die
Bitterlimonaden "Tonic Water ", "Bitter-Lemon " und "Bitter-Orange" handelt.
Das klare, ohne Fruchtsaftanteil hergestellte "Tonic Water" ist das am
stärksten bitter schmeckende Erzeugnis. Nach Untersuchungen des Bayerischen
Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) enthält es von den
Erfrischungsgetränken die höchsten Chininmengen, die im Mittel bei 61 mg/l
liegen. Der höchste ermittelte Wert lag bei 75 mg/l. Deutlich weniger Chinin
ist in "Bitter-Lemon" und "Bitter-Orange", die mit ca. 3 - 12 % Zitronen- oder
Orangensaft hergestellt werden, enthalten. Die Chiningehalte liegen hier im
Mittel bei nur 29 mg/l.
Wie muss Chinin gekennzeichnet werden?
In der Vergangenheit durften Erfrischungsgetränke, die Chinin oder dessen
Salze enthielten, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dies durch die
Angabe "chininhaltig" kenntlich gemacht war. Zusätzlich war Chinin im
Zutatenverzeichnis anzugeben. Nach der Kennzeichnungs-Richtlinie 2002/67/EG
der Europäischen Gemeinschaft ist es ausreichend diesen Stoff nur noch im
Verzeichnis der Zutaten als "Aroma Chinin" zu deklarieren.
Nur wenn Erfrischungsgetränke zur Selbstbedienung an Getränkeboards offen
abgegeben werden, wenn also keine Zutatenliste vorhanden ist, muss der Hinweis
"chininhaltig" angebracht sein. Dies gilt gleichermaßen auch für den Ausschank
in Gaststätten. Hier müssen die entsprechenden Erfrischungsgetränke als
"chininhaltig" in der Getränkekarte gekennzeichnet sein.
Erfreulich ist, dass, in den meisten Fällen, der in Fertigpackungen
angebotenen Getränke der Hinweis "chininhaltig" weiterhin deutlich sichtbar
auch auf den Etiketten vorhanden ist, obwohl dies seit Januar 2004 nicht mehr
vorgeschrieben ist.
Abbildung: Chinin muss in der Zutatenliste angegeben werden.
Bei Spirituosen ist keine Kennzeichnung erforderlich, da nach § 6 Abs. 6
der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung, die Angabe des Verzeichnisses der
Zutaten bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent,
ausgenommen bei Bier, nicht erforderlich ist.
Auch bei aromatisierten weinhaltigen Getränken ist nach dem Weinrecht eine
Kennzeichnung nicht vorgeschrieben.
Wie ist Chinin gesundheitlich zu bewerten?
Zur gesundheitlichen Bewertung von Chinin hat das BfR (Bundesinstitut für
Risikobewertung) am 17. Februar 2005 ausführlich Stellung genommen.
In die Bewertung Nr. 002/2005 wurden Veröffentlichungen des SCF (Scientific
Committee on Food), des JECFA (Joint FAO/WHO Expert Committee on Food
Additives), Fallberichte und Einzelstellungnahmen einbezogen.
Das BfR empfiehlt:
"In größeren Mengen konsumiert, kann Chinin für bestimmte Verbrauchergruppen
gesundheitlich problematisch sein. Risiken werden insbesondere für
Chininaufnahmen während der Schwangerschaft gesehen. ...In Anlehnung an
bestehende Regelungen im Arzneimittelbereich empfiehlt das BfR Schwangeren
daher, vorsorglich auf den Konsum chininhaltiger Getränke zu verzichten. Auch
Menschen, denen Ärzte aufgrund ihres Krankheitsbildes von der Einnahme von
Chinin, Chinarinde und ihren Zubereitungen abraten, sollten auf den Verzehr
chininhaltiger Erfrischungsgetränke verzichten. Hierzu zählen zum Beispiel
Menschen, die an Tinnitus, Vorschädigungen des Sehnervs, hämolytischer Anämie
oder einer Überempfindlichkeit gegenüber Chinin bzw. Cinchonaalkaloiden
leiden. Patienten mit Herzrhythmusstörungen und solche, die Medikamente
nehmen, die mit Chinin Wechselwirkungen zeigen, sollten chininhaltige
Limonaden nur in Rücksprache mit ihrem Arzt zu sich nehmen. Zu solchen
Medikamenten gehören insbesondere Arzneimittel, die die Blutgerinnung hemmen.
Bei hohem Konsum von Tonic Wasser kann hier eine Reduktion der therapeutischen
Dosis erforderlich werden."
Das BfR stellte auch fest, dass erhebliche Kenntnislücken, insbesondere zu Dosis-Wirkungsbeziehungen und Schwellendosen bestehen, so dass eine abschließende Risikobewertung nicht möglich ist.
Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme des BfR hält es die Bundesregierung für erforderlich aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, Warnhinweise für Schwangere und evtl. weitere Verbrauchergruppen bei chininhaltigen Erfrischungsgetränken vorzuschreiben und hat deshalb die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit um Prüfung und Neubewertung der Verwendung von Chinin in Getränken gebeten.
