Verein
KFKOK
International
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Betrifft die Charta der Vereinigten Nationen Unterzeichnet in der Stadt San Francisco am 26 Juni 1945
Wir der Verein KFKOK International vertreten durch Iris & Hans-Peter Widmer, sowie den Verein KFKOK Schweiz vertreten durch Caroline Widmer beantragen gestützt auf den nötigen Weltfrieden dass die UNO Charta wie folgt geändert wird.
1. Gemäss Artikel 10 der UN Charta
Die Generalversammlung kann alle Fragen und Angelegenheiten erörtern, die in den Rahmen dieser Charta fallen oder Befugnisse und Aufgaben eines in dieser Charta vorgesehnen Organs treffe; vorbehaltlich des Artikels 12 kann sie zu diesen Fragen und Angelegenheiten Empfehlungen an die Mitglieder der Vereinigten Nationen oder des Sicherheitsrates oder an beide richten
(1) Solange der Sicherheitsrat in einer Streitigkeit oder einer Situation die ihm in dieser Charta zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation keine Empfehlung abgeben, es sei denn auf Ersuchen des Sicherheitsrates.
Durch diesen Artikel wird dem Sicherheitsrat die höchste Priorität eingeräumt, obwohl ein beachtlicher Teil des ständigen Sicherheitsrates direkt und indirekt, mehrmals in ein Krieg verwickelt war.
Gestützt auf Artikel 23 der UN Charta
Sind ständige Mitglieder des UN Sicherheitsrates, bestehend aus 15 Mitglieder,
5 Mitglieder gehören zu den ständigen Mitglieder: Dies sind
Republik China: Frankreich, Russland, England, Nordirland, sowie USA
Der Rest wird immer gewählt.
Wir beantragen hiermit, dass der UN Sicherheitsrat neu gewählt wird mit einer Besetzung von ständigen Mitgliedern die in den letzen 20 Jahren in kein direkten und kein indirekten Krieg verwickelt waren und dass alle ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates die Menschenrechtskonvention vorbehaltlos anerkennen.
Im weiteren beantragen wir: Dass die Generalversammlung bei einer 5/6 Mehrheit den Sicherheitsrat neu wählen kann, sobald mehr als 4 Länder auf der Erde Krieg führen oder ein Krieg planen.
Im weiteren beantragen wir: Dass die UN Charta die Original in einem Land deponiert werden das min. 50 Jahre in kein Krieg verwickelt war.
Gestützt auf den Artikel 108 kann aber ein Antrag trotz dem Willen von 2/3 der UN Mitglied Staaten nicht geändert werden, weil eine aufs best durchdachte Wortwahl eine klare deutliche Diktatur des UN Charta an den Tag legt.
So heisst es im Artikel 108:
Aenderungen dieser Charta treten für alle Mitglieder der Vereinigten Nationen in Kraft, wenn sie mit Zweitrittelsmehrheit der Mitglieder der Generalversammlung angenommen und von zwei Drittel der Mitglieder der Vereinigten einschließlich aller ständiger Mitglieder des Sicherheitsrates nach Massgabe ihres Verfassungsrechts ratifiziert worden sind.
( Dadurch kann immer einer der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates jeden Vorstoss abblocken. d.h Vetorecht! Es wird nie ein Weltfrieden aufgrund der Mehrheit möglich sein. Mehr als 50 % der ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat haben in den letzten 10 Jahren Krieg geführt und Krieg gehabt. Diese Länder sind im ständigen Sicherheitsrat)
Gestützt auf den Sachverhalt kann die UN Charta wo es heisst
„einschliesslich aller ständiger Mitglieder des Sicherheitsrates“
kann die UNO nie für eine dauernden Weltfrieden sorgen. Der Grundgedanke der Charta ist hiermit nicht gewährleistet.
Wir bitten daher die Mitglieder die an einer Änderung des Artikels 108 interessiert sind ein Austritt aus der UN – alt in Erwägung zu ziehen, dass eine neue UNO- 2007 geründet werden kann, UN - 2007 die wohl den gleichen Grundgedanken einbindet, aber den Artikel 108 neu durch eine 2/3 Mehrheit der UN – 2007 Mitglieder wählen lässt, somit können Kriege wie Vietnam, Afghanistan, Irak, Libanon u.s.w verhindert werden von allen vernünftig denkenden Weltbürgern. Es könnte eine Demokratie in der UNO ein Platz erhalten die eine UNO verdient hätte.
Geschätzte UN Mitglieder das ist eines unserer Ziele vom Verein KFKOK und wir bitten Sie all unsere Anträge zu prüfen und gutzuheißen.
Da nachfolgende Grundrechte der Menscherechtkonvention nicht eingehalten werden können, siehe nachfolgenden Text:
· Präambel > Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräusserlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet,
· da Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,
· da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
· da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen Nationen zu fördern,
· da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei grösserer Freiheit zu fördern,
· da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
· da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von grösster Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
· verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Massnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstellten Gebiete zu gewährleisten.
· Art. 1 > Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
· Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
· Art. 2 > Verbot der Diskriminierung
· Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer und sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
· Weiter darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.
· Art. 3 > Recht auf Leben und Freiheit J
· Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
· Art. 4 > Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels
· Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.
· Art. 5 > Verbot der Folter
· Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
· Art. 6 > Anerkennung als Rechtsperson
· Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.
· Art. 7 > Gleichheit vor dem Gesetz
· Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf den gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.
· Art. 8 > Anspruch auf Rechtsschutz
· Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
· Art. 9 > Schutz vor willkürlicher Verhaftung und Ausweisung
· Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.
· Art. 10 > Anspruch auf rechtliches Gehör
· Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder aber über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.
· Art. 14 > Recht auf Asyl
· Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu geniessen.
· Dieses Recht kann jedoch im Falle seiner Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstossen, nicht in Anspruch genommen werden.
· Art. 15 > Recht auf Staatsangehörigkeit
· Jeder Mensch hat Anspruch auf Staatsangehörigkeit.
· Niemand darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
· Art. 16 > Ehefreiheit und Schutz der Familie
· Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schliessen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschliessung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
· Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.
· Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
· Art. 17 > Eigentumsgarantie
· Jeder Mensch hat allein oder in der Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
· Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
· Art. 18 > Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
· Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
· Art. 19 > Meinungs- und Informationsfreiheit
· Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
· Art. 20 > Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
· Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
· Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
· Art. 22 > Recht auf soziale Sicherheit
· Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Massnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuss der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.
· Art. 25 > Recht auf einen angemessenen Lebensstandard
· Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden einschliesslich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztlicher Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
· Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, geniessen den gleichen sozialen Schutz.
· Art. 26 > Recht auf Bildung, Erziehungsziele, Elternrecht
· Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein, die höheren Studien sollen allen nach Massgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offenstehen.
· Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.
· In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.
· Art. 27 > Freiheit des Kulturlebens
· Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
· Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.
· Art. 28 > Angemessene Sozial- und internationale Ordnung
· Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.
· Art. 29 > Grundpflichten; Schranken der Menschenrechte
· Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
· Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschliesslich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
· Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.
· Art. 30 > Auslegungsvorschrift
· Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung vorzunehmen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.
Gestützt auf den Sachverhalt, dass die UNO Charta der Vereinigten Nationen unterzeichnet in der Stadt San Francisco am 26 Juni 1945 wurde:
Aber am: 6. August 1945 um 0815 die erste Atom Bombe über Hirsohima Japan ( 200 000 direkte Opfer) und am 9. August 1945 über Nagsaki ( 74000 direkte Opfer) abgeworfen wurde.
Soche Länder die so mit den Mitmenschen umgehen sollten auf keinen Fall in einem Weltsicherheistrat einen Platz finden, bis diese mindestens 50 Jahre ohne Krieg zeigen konnten, dass man auch im Frieden zusammen leben kann.
Gestützt auf den Sachverhalt, dass ich letzte Woche in Vietnam in Saigon, sehr überrascht festellen musste, dass die Vietnam Armee die US Botschaft welche mit einem ganz hohen Zaun umzäumt ist bewacht, aber dann erfahre, dass alle Länder die Vietnam bekriegten heute bewacht werden müssen ist ja eines, dass aber auch Südkorea dazu gehört war sehr besonders, vor allem nachdem man die Wahl des neuen UNO Sekretär hören konnte in den Medien.
Wie kann es sein dass Länder die Krieg führen und Krieg führten solche Aemter einnehmen?
Hier ein paar Stichworte:
tnam-Krieg
Militärischer Konflikt zwischen der kommunistisch orientierten "Demokratischen
Republik Vietnam" (Nordvietnam) und der "Republik Vietnam" (Südvietnam). In
diesen Krieg werden nach dem Abzug der französischen Truppen aus ihrem
ehemaligen Kolonialgebiet ab 1957 die USA auf der Seite von Südvietnam
verwickelt. Der Konflikt wird wie der Korea-Krieg zum Stellvertreter-Krieg
zwischen den politischen Systemen. Im Sinne einer "Domino-Theorie" erwartet die
USA eine weitere Ausbreitung des Kommunismus in jede Region der Erde, in der
sich ein kommunistischer Staat etabliert. Sie fürchtet um den Verlust
internationaler Einflussgebiete. Im Vietnam-Krieg engagiert sich die USA mit
über 500.000 Soldaten. Als sich auch in der amerikanischen Bevölkerung der
Eindruck festsetzt, dass der Krieg nicht zu gewinnen ist, gerät die US-Regierung
unter Druck und zieht ihre Truppen zurück. Nordvietnamesische Truppen besetzen
1975 die südvietnamesische Hauptstadt Saigon, 1976 wird die Sozialistische
Republik Vietnam ausgerufen. In den USA wirkt der verlorene Kampf gegen einen
kleineren und vermeintlich schwächeren Gegner bis heute als politisches Trauma.
In Vietnam leiden Menschen und Umwelt noch immer unter den Folgen von
Brandbomben und Entlaubungsmitteln wie "Agent Orange".
Korea-Krieg
Korea ist ein zweigeteiltes Land. Der Korea-Krieg bricht aus, als im Juni 1950
Truppen der kommunistischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) die
Demarkationslinie zur südlich gelegenen Republik Korea (Südkorea) überschreiten.
Der UNO-Sicherheitsrat verurteilt dies als Kriegsaggression. Unter Führung der
USA, die um ihr Einflussgebiet in der Republik Korea fürchten, wird eine
UNO-Truppe entsandt, um die Nordkoreaner zurückzudrängen. Parallel zu den
Kampfhandlungen werden seit 1951 Waffenstillstandsverhandlungen geführt, die
schließlich mit der Festsetzung der alten Demarkationslinie enden: Eine vier
Kilometer breite entmilitarisierte Zone entlang des 38. Breitengrades teilt
Korea bis heute. Der Korea-Krieg gilt, ähnlich wie der Vietnam-Krieg, als
Stellvertreter-Krieg zwischen dem vor allem von der USA vertretenen
marktwirtschaftlichen, kapitalistischen System und dem Sozialismus bzw.
Kommunismus, dessen Hauptvertreter die UdSSR und China waren.
Die USA sind der wichtigste militärische Verbündete Südkoreas und der drittwichtigste Handelspartner nach China und der EU. Der Einsatz von US-Soldaten im Koreakrieg hat eine Niederlage des Südens gegen den Norden verhindert. Dabei starben ca. 38.000 US-Soldaten. Koreanische Soldaten haben später an der Seite der USA im Vietnam-Krieg gekämpft. Vor diesem Hintergrund und auch dem der Sechsergespräche ist die innenpolitisch umstrittene koreanische Entscheidung zu verstehen, ein koreanisches Kontingent in den Irak zu entsenden (derzeit noch ca. 3.200 Mann).
Nach Abzug von 3600 amerikanischen Soldaten aus Südkorea in den Irak sind noch ca. 30.000 US-Soldaten in Südkorea stationiert. Südkorea und die USA sind sich einig, dass sie ihre Allianz fortsetzen wollen. Nach zehnjährigen Gesprächen wurden die Verhandlungen über eine Verlegung der restlichen US-Truppen aus Seoul in den Süden des Landes erfolgreich abgeschlossen. Die USA werden ihre in Korea stationierten Truppen bis Ende 2008 auf 24.500 reduzieren.
Südkorea und die USA nehmen demnächst Verhandlungen über ein bilaterales Freihandelsabkommen auf..
Und hier noch eine Info über den Atomkrieg!
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Kettenreaktionen Die
Einsätze der Atombombe Die Atombombe ist die stärkste und die schrecklichste Waffe die es gibt. Mit allen Atomwaffen die es derzeit gibt, könnte man die Erde drei mal zerstören. Die
Grössenordnung der Atombomben Die
Folgen einer Atombombe Die
Folgen der Hiroshima-Bombe Das
Ende des Krieges |
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HiroshimaDer den
Tod auf Hiroshima warf Nichts
von alledem ist wahr. (Marie Luise Kaschnitz) |
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von
School2000.de |
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Gestützt auf diese Sachverhalt bitten wir alle UNO Mitglieder bitte haltet zusammen und entscheidet alles was den Weltfrieden fördert. Verhindert Krieg, guckt für die Gerechtigkeit, dann wird es auch nie mehr ein Terrorist geben.
Wir wollen ein Austrit aus der UNO nicht um zu sagen die UNO sei schlecht, nein im Gegenteil die UNO soll nur besser werden dass Minderheiten nicht unterdrückt werden, Diskriminierung kein Platz mehr hat, dass ein dauernder Weltfrieden nicht mit Gewalt sondern mit Worten und Vernunft dem heutigen Zeitalter angepasst wird. Aber man muss fair und gerecht sein, wenn man Frieden will und das heisst oft auch Kompromisse eingehen mit den Freunden den Nachbarn u.s.w.
Wir sehen aber heute nur diese Möglichkeit, dass der Sichreheitsrat demokratsich abgewählt werden kann, sobald Länder die im Sicherheitsrat sind in ein Krieg verwickelt waren oder werden.
Danke
Hochachtungsvoll grüsst Sie
Verein KFKOK International
H.P Widmer