Flyer Nr 3 KFKOK Rechtsdenken - Verlangen Sie die Worddatei im Flyerformat
Verein KFKOK Schweiz
Verein KFKOK
SchweizReligionsunabhängiger Verein Kinder für Kinder ohne Krieg
Kids for Kids without war
CH-5745 Safenwil – Schweiz – Suisse - Switzerland
Phone: ++41 627524260 Fax ++41 727524861
E-mail: info@kfkok.com - WEB: www.kfkok.com
Spendenkonto für Spitalprojekt: KFKOK, Raiffeisenbank, Safenwil, Konto-Nr. 48650.06, 48650.90 Mitgliederkonto, Bankclearing 80721
KFKOK hilft den schwachen, wir wollen, dass Eltern gute Eltern sein können für Ihre Kinder und das geht nur, wenn die Eltern zufrieden sind.
Helfen wie man das Elend wegbringt, das ist das Projektziel der KFKOK. Der Schlüssel ist aber die Politik. Die Korruption darf kein Platz haben
Statutentext des Vereins KFKOK Schweiz
| Förderung, Stützung Kinder aller Nationen. |
| Kriegsverhindernde Maßnahmen, Kriegsgründe schlichten. |
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Massnahmen ergreifen mit der Hilfe von Bürgern, Politikern,Unternehmern, Finanzinstituten, Ärzten u.s.w. richtige Hilfe anbieten. |
| Gesundheitswesen anpassen, verbessern, ausgleichen. |
| Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischwirtschaft u.s.w. unterstützen. |
| Klein- und Gross - Unternehmen finden, die Firmen aufbauen, Arbeitsplätze schaffen. |
| Müllentsorgungen reformieren, umweltbewusst. |
| Verbrennungstechnologien reformieren zu Gunsten Umweltschutz. |
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Gleichstellung von Mann und Frau. |
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Konflikte unterdrückter Minderheiten lösen. |
| Geburtenregulierung unterstützen. |
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Bildungswesen unterstützen. |
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Beeinflussung in den Schulen durch die Bildung beobachten unterstützen. |
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Drogensituation beobachten und Neulösungen fördern. |
| Massnahmen gegen jegliche Art Korruption. |
| Hilfsgüter und
Spendenartikel aus allen Ländern in Kriegs, Katastrophen und andere arme Gebiete
organisieren. |
| Todesstrafe weltweit beobachten, verhindern, mitwirken Gesetze reformieren. |
| Mithilfe und organisieren, dass moralische und ethnische Grundsätze eingehalten werden. |
| Patenregelung von unterschiedlichen Gebieten Ländern, Distrikten organisieren. |
| Andere Hilfsorganisationen unterstützen, zusammenarbeiten. |
In der Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft steht:
Kapitel: Grundrechte,
Artikel 7 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen.
Artikel 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben. Jede Person hat Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach Treu und Glauben behandelt zu werden.
Artikel 12 Recht auf Hilfe in Notlagen: Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind,
Wer denkt, dass da was nicht stimmen kann, wenn man heute die Asylpolitik betrachtet, oder wenn man sieht wie Telephongesellschaften oder Stromlieferanten wie Zaren vor dem Christentum mit uns Menschen umspringen? Oder andere staatliche Institutionen dann beginnt man schon leer zu schlucken, denn durch die Computerwelt ist auch die Persönlichkeit wie vom Erdboden verschwunden. Keiner hilft mehr dem Andern. Bald Jahre können Tote in einer Wohnung liegen bleiben, ohne dass es jemand merkt, nicht mal der Nachbar der Wohnung! Wo ist das passiert in der Schweiz liebe Leser und das ist die Schande!
Todesbrücken werden verwendet, damit die ewigen Jagdgründe schnell gefunden werden können, weil zuviel einfach bei uns auch in der Schweiz nicht mehr stimmt. Das ist ein Ziel nebst vielem andern des Vereins KFKOK Schweiz, Gerechtigkeit, Ethik. Liebe zu den anderen Mitmenschen. Früher sagte das der Pfarrer in der Kirche jeden Sonntag. Prägte es immer wieder ein. Heute gehen aber immer weniger dahin, also vergisst man alle diese guten Vorsätze?
Aber es soll nicht nur an der Religion liegen dass man einen guten Kern hat.
Kürzlich waren wir mit einer Delegation von Regierungsleuten aus Vietnam in Aegypten. Da fragte doch ein Aegypter als er hörte, dass hier auch Schweizer anwesend sind. Er habe gelesen, dass die Schweiz die grösste Suizid (Selbstmord) Zahl habe der Welt. Da wurde ich aber bleich
und wir haben entschieden auch dagegen etwas zu unternehmen und das gehört unter das Thema: Konflikte unterdrückter Minderheiten gemäss den Stauten des KFKOK Vereins.Ein weiterer Schweizer Gesetzestext schreibt:
SR 0.274.133 Anhang zu dem Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege
Gestützt auf Artikel 29 Absatz
3
Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie außerdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand.Nun was heisst
aussichtslos? Wer darf denn darüber richten. D.h ein Urteil wird gefällt im vornherein. Von wem? Der nicht zahlen will? Sprich keine Rechtsunterstützung? Dass der Staat ja nicht zahlen muss. Wir können beweisen, dass oft dem starken geholfen wird, denn der hat ja Geld und braucht keine Hilfe! So ist unser System!! Das kostet den Staat weniger.Aber zum Glück: gibt es, wenn so was passiert weitere Gesetzes Texte: z. B Gestützt auf ein Urteil des Gerichtes in Zug haben wir die fehlende Rechtsmittelbelehrung gerügt und man teilte uns im Schreiben vom 12.9.2005 mit, dass man im Sinne Artikel 84 OG
(Bundesrechtspflegegesetz [OG]) eine staatsrechtliche Beschwerde einreichen kann.Art. 84
1 Gegen kantonale Erlasse oder Verfügungen (Entscheide) kann beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden:
a. wegen Verletzung Verfassungsmässiger Rechte der Bürger;
b. wegen Verletzung von Konkordaten;
c. wegen Verletzung von Staatsverträgen mit dem Ausland, ausgenommen
bei Verletzung zivilrechtlicher oder strafrechtlicher
Bestimmungen von Staatsverträgen durch kantonale Verfügungen (Entscheide);
d. wegen Verletzung bundesrechtlicher Vorschriften über die Abgrenzung der sachlichen oder örtlichen Zuständigkeit der Behörden.
Was sagt Europa dazu?
Viele Schweizer Gerichte schreiben
letzte Instanz!! Stimmt das? Das nachfolgende Europarecht hat die Schweizerische Eidgenossenschaft mitunterschrieben!!Europarecht
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Artikel 3 - Verbot der Folter
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.
(Wenn heute eine Organisation Kunden abhängig macht, dann nötigt, ist das keine Folter? Es gibt aber hunderte Beispiele, denn die Gesetze können nicht uralt sein und die neuen Raubritter quälen die Armen von heute und umgehen solche Gesetzes Texte. Es braucht nur neue Urteile den Texten angepasst.)
Artikel 9 - Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
(1) Jedermann hat Anspruch auf Gedankens-,Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des
einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, durch die Ausübung und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.Artikel 10 - Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jeder h
at Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.Artikel 13 - Recht auf wirksame Beschwerde
Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht, eine wirksame Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.
Zusatzartikel 2 - Recht auf Bildung
Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. Der Staat hat bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiete der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung und den Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen.
Zusatzartikel 4 - Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden
Niemand darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.
Wehrt Euch, lasst Euch einfach nicht mehr alles gefallen, denkt an eine Rechtschutzversicherung. Habt ihr sowas? Was denken sie was die wollen? Wenig zahlen. Also jedem Konflikt ausweichen warum braucht es denn auch solche Institutionen? Wehrt Euch selber liest Gesetzestexte und zeigt auch den Richtern dass der bequeme weg zugunsten der Bevölkerung einem neuen Zeitalter zusteuert werden muss. Nur so können wir alle einen Beitrag für die in die Wege leiten, die sich gar nicht wehern können.
Denkt daran, auch Sie können eine Pedition einreichen hier der Text:
SR 101 Art. 33 Petitionsrecht
1
Jede Person hat das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen.2
Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen.Art. 126 Behandlung von Petitionen
Eine Petition wird von den sachlich zuständigen Kommissionen beider Räte vorberaten. Die Kommissionen erstatten ihren Räten Bericht und stellen Antrag. Unterstützt die vorberatende Kommission das Anliegen der Petition, so unterbreitet sie ihrem Rat eine entsprechende parlamentarische Initiative oder einen entsprechenden Vorstoss. Lehnt die vorberatende Kommission die Petition ab, so beantragt sie dem Rat, von der Petition ohne weitere Folge Kenntnis zu nehmen. Unterstützt der Rat entgegen dem Antrag der Kommission die Petition, so weist er die Petition mit dem Auftrag an die Kommission zurück, eine parlamentarische Initiative oder einen Vorstoss im Sinne von Absatz 2 auszuarbeiten. Petitionen, deren Ziel die Bundesversammlung mit einer parlamentarischen Initiative oder mit einem Vorstoss nicht erreichen kann oder die einen offensichtlich abwegigen Inhalt aufweisen sowie querulatorische Petitionen können von den Präsidentinnen oder Präsidenten der vorberatenden Kommissionen beider Räte direkt beantwortet werden.Also Kopf hoch, nicht aufgeben. Hier ist nur ein kleiner Teil der Möglichkeiten die Ihr habt und lernt bitte auch Eure Kinder, dass sie sich wehren für die Gerechtigkeit nur so wird die Wirtschaft, das Private und alles wieder bergauf gehen. Aber wichtig, Sie müssen zufrieden sein auch mit sich selber. Und das ist man, wenn man sich nicht unterdrückt fühlt. Und unsere Gesetze wäre ja wirklich fair ob in der Schweiz oder der EU, TIP TOP oder!
C/I/ H.P Widmer Erstellt 0111005 www.kfkok.com